Bewertung von Vorsorgeverpflichtungen
Sterblichkeitsannahmen bestimmen massgeblich die Höhe der ausgewiesenen Rentenverpflichtungen von Pensionskassen. Entscheidend ist dabei, dass die verwendeten Annahmen das tatsächliche Verhalten der Versichertenpopulation möglichst realistisch abbilden.
Entgegen einer weit verbreiteten Wahrnehmung liegt die Verantwortung für die Wahl der Sterbetafel nicht ausschliesslich beim Pensionskassen-Experten. Vielmehr ist es gemäss Gesetz eine unentziehbare und unübertragbare Aufgabe des Stiftungsrats, die biometrischen Grundlagen festzulegen. Daher ist es wichtig, dass sich nicht nur die Experten mit den Grundlagen auseinandersetzen, sondern auch die Stiftungsräte.
Überblick über verfügbare Sterbetafeln in der Schweiz
In der Schweiz stehen Pensionskassen verschiedene Sterbetafeln zur Verfügung, die sich hinsichtlich Datenbasis, Zielpopulation und Zweck deutlich unterscheiden. Versicherungsunternehmen greifen auf Tabellen des Schweizerischen Versicherungsverbands zurück, die ursprünglich als Basis für die Tarifierung und Reservierung von Lebensversicherern entwickelt wurden. Diese werden für Pensionskassen selber nicht verwendet.
Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen verwenden häufig die VZ-Tabellen, während private Pensionskassen mehrheitlich auf die BVG-Tabellen zurückgreifen. Gemäss aktuellen Erhebungen nutzt der Grossteil der privaten Kassen bislang die BVG2020-Tabellen, wobei die neue Generation BVG2025 seit deren Veröffentlichung im Dezember 2025 nun schrittweise an Bedeutung gewinnt.
Die Wahl der Basistafel ist dabei keineswegs vernachlässigbar: Sie beeinflusst direkt die Höhe der Verpflichtungen und damit den ausgewiesenen Deckungsgrad. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine «einfache» Umstellung auf BVG2025 Tafeln ohne weitere Überprüfung und Reflektion empfohlen werden kann.
BVG2025-Tabellen: Lebenserwartung
Die Lebenserwartung unter BVG2025-Tabellen ist dabei weiter angestiegen, um etwa 0.4 Jahre für Personen im Alter 65. Allerdings wäre der Anstieg deutlich höher zu erwarten gewesen – nämlich eher etwa 0.7 Jahre. Da die meisten Pensionskassen eine Verbesserung der künftigen Lebenserwartung bereits in ihren Verpflichtungen berücksichtigen, würde eine Umstellung auf die BVG2025 Grundlagen die Verpflichtung dadurch tendenziell reduzieren.
Die Schweiz steht mit dem Abflachen der Lebenserwartung nicht alleine da: Auch in anderen Industrieländern ist dieser Effekt beobachtbar. Gründe hierfür sind zum Beispiel erhöhte Herz-/Kreislauferkrankungen, das Ausbleiben von grossen medizinischen Durchbrüchen oder eine rückläufige Tendenz der Verbesserung des Lebensstils. Darunter fallen Alkohol- und Tabakkonsum, schlechtere Ernährung, Bewegungsmangel etc. Ausserdem ist der Covid-19-Effekt ein zusätzlicher temporärer Treiber für das Abflachen der Lebenserwartung. Dies wird nun noch kurz beleuchtet.
Covid-19 und die Gefahr einer strukturellen Unterschätzung der Verpflichtungen
Die Datenbasis für die BVG2025 Grundlagen sind die Jahre von 2019 bis 2024. Damit sind die Covid-19-Jahre voll in den Grundlagen enthalten. Diese pandemiebedingten Sonderjahre werfen die grundsätzliche Frage auf, ob die beobachtete Sterblichkeit in den BVG2025 Grundlagen repräsentativ für die Zukunft ist. Zwar deuten erste Analysen darauf hin, dass der langfristige Einfluss von Covid-19 auf die Mortalität begrenzt sein könnte, dennoch besteht das Risiko einer strukturellen Verzerrung.
Es besteht somit die Gefahr, dass Verpflichtungen unterschätzt werden, da eine zu hohe Sterblichkeit einberechnet wird. Dies gilt umso mehr, wenn gleichzeitig weitere systematische Effekte – etwa die Korrelation der Sterblichkeit mit der Rentenhöhe – unberücksichtigt bleiben.
Einfluss der Rentenhöhe auf die Sterblichkeit
Eine empirische Studie von WTW von Schweizer Pensionskassen zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen der Rentenhöhe und der Lebenserwartung. Insbesondere bei Männern ist der Effekt statistisch signifikant. Für einen 65-jährigen Altersrentner bestehen zwischen den tiefsten 33 % der Renten und höchsten 33 % der Renten ein Lebenserwartungsunterschied von über drei Jahren.
Da gängige Sterbetafeln auf Kopfzahlen basieren, berücksichtigen sie diese Heterogenität nicht. Die Folge ist eine systematische Unterschätzung der Rentnerverpflichtungen, da höhere Renten mit einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung einhergehen.
Für eine möglichst realistische Bewertung wäre daher eine rentenabhängige Kalibrierung der Sterblichkeit sachgerecht. Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Ansätze zu sehr exakten Ergebnissen führen.
Fazit
Die BVG2025-Tabellen stellen einen wichtigen Schritt zur Aktualisierung der biometrischen Grundlagen Schweizer Pensionskassen dar. Eine unreflektierte Umstellung kann jedoch unsachgemässe Entlastungseffekte erzeugen.
Covid-19-Effekte und die nachgewiesene Abhängigkeit der Sterblichkeit vom Rentenniveau sprechen für eine differenzierte Anwendung. Pensionskassen sind gut beraten, ihre tatsächlichen Sterblichkeitsgewinne bzw. -verluste der vergangenen Jahre zu analysieren und die verwendeten Annahmen kritisch zu hinterfragen.
Nur so lassen sich langfristig realistische Verpflichtungen, risikoadäquate Deckungsgrade und eine nachhaltige Finanzierung der Renten sicherstellen.

